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Allgemeine Geschäftsbedingungen der VELUX Schweiz AG, Aarburg

Technische Innovation, hochwertige Materialien und ein halbes Jahrhundert Erfahrung haben VELUX Produkte zu einem internationalen Massstab für Dachfenster gemacht. Unser oberstes Ziel ist es, diesen Ruf zu erhalten. Das bietet Ihnen Sicherheit über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB der VELUX Schweiz AG hinaus.

Als PDF-Dokument zum Herunterladen, Lesen und Ausdrucken: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

1. Geltungsbereich und Grundlagen 

1.1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen (Offerten, Vertragsverhandlungen, Verträge) zwischen der VELUX Schweiz AG, Bahnhofstrasse 40, 4663 Aarburg, Schweiz (nachfolgend "VELUX") und einem Käufer (nachfolgend "KÄUFER") betreffend den Verkauf und die Lieferung von Produkten von VELUX (nachfolgend "PRODUKTE") durch VELUX an den KÄUFER. Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil der zwischen VELUX und dem KÄUFER abgeschlossenen Rechtsbeziehungen und insbesondere Verträge, sofern nicht explizit etwas Anderes vereinbart wird. Von diesen AGB abweichende Bestimmungen erlangen nur Rechtsverbindlichkeit, wenn sie von VELUX ausdrücklich offeriert oder von VELUX ausdrücklich und schriftlich akzeptiert werden.
Mit der Beauftragung von VELUX bestätigt, akzeptiert und erklärt sich der KÄUFER damit einverstanden, dass der Verkauf und die Lieferung dieser PRODUKTE durch diese AGB geregelt wird. VELUX behält sich eine jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Eine Änderung gilt ohne schriftlichen Widerspruch des KÄUFERS innert Monatsfrist ab Mitteilung der Änderung als genehmigt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und andere Vertragsdokumente des KÄUFERS sind explizit wegbedungen und ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Dokumente des KÄUFERS anderweitig VELUX mitgeteilt worden sind.

1.2. Offerten und Zustandekommen von Verträgen

Sämtliche Offerten, Preislisten, Produktebeschreibungen, Prospekte, Pläne und dgl. von VELUX sind unverbindlich und können jederzeit geändert oder widerrufen werden, es sei denn, im betreffenden Dokument werde explizit etwas Anderes festgehalten. Soweit die Offerten von VELUX unverbindlich sind, kommt ein Vertrag mit VELUX erst mit dem Datum der Zustimmung durch VELUX zustande. Die Zustimmung erfolgt mittels schriftlicher Auftragsbestätigung (Annahmeerklärung), Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages oder durch Ausführung der Bestellung durch VELUX. Bestellungen und "Annahmeerklärungen" des KÄUFERS gelten als blosse Offerte zum Vertragsschluss. Die Auftragsbestätigung von VELUX enthält eine Beschreibung (Produktecode) der verkauften PRODUKTE. Sollte keine Auftragsbestätigung ausgestellt werden, so ergibt sich die Beschreibung aus der Offerte von VELUX oder aus dem von VELUX unterzeichneten schriftlichen Vertrag.

1.3. Form

Erklärungen in Textform, welche durch elektronische Medien übertragen oder festgehalten werden (E-Mail, SMS und dgl.), gelten als schriftliche Erklärungen einer Partei. Der Nachweis, dass solche Erklärungen beim Empfänger eingegangen sind und von diesem abgerufen wurden, obliegt dem Absender. Solche Erklärungen gelten zum Zeitpunkt des Abrufs durch den Empfänger als eingetroffen.

1.4. Produktebeschreibungen, Prospekte, Pläne und dgl.

Alle in Produktebeschreibungen, Prospekten, Plänen und dgl. enthaltenen Angaben stehen unter dem Vorbehalt technischer Änderungen und Verbesserungen. Grundsätzlich geben die Angaben nur dann die vertragliche Eigenschaft von PRODUKTEN wieder, wenn dies von VELUX ausdrücklich zugesichert wird.

2. Bestellung, Verkauf und Lieferung von PRODUKTEN

2.1. Bestellung

VELUX kann Bestellungen direkt vom KÄUFER oder von einem durch den KÄUFER mündlich oder schriftlich autorisierten Dritten (nachfolgend "DRITTER") entgegennehmen. Bestellungen eines DRITTEN gelten als Bestellungen im Namen und auf Rechnung des KÄUFERS. Aus diesen Bestellungen sind – im Fall ihrer Annahme durch VELUX und unabhängig von der Rechtsbeziehung zwischen dem KÄUFER und dem DRITTEN – allein VELUX und der KÄUFER berechtigt und verpflichtet.

2.2. Auftragsbestätigung und Bestellbestätigung

Gegenstand und Umfang der verkauften PRODUKTE ergeben sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung der VELUX, welche VELUX an den KÄUFER verschickt. Bei der Bestellung durch einen DRITTEN erhält der DRITTE von VELUX auf dessen Wunsch und im Auftrag des KÄUFERS eine schriftliche Bestellbestätigung mit der Bezeichnung der bestellten PRODUKTE. Im Übrigen gelten für die Rechtsbeziehung zwischen dem KÄUFER und dem DRITTEN die zwischen dem KÄUFER und dem DRITTEN vereinbarten Abmachungen. Insbesondere handelt es sich bei den in der Bestellbestätigung aufgeführten Preisen lediglich um unverbindliche Preisempfehlungen. Der KÄUFER ist in der Preisgestaltung gegenüber seinen Kunden vollkommen frei.

2.3. Lieferung

VELUX liefert das PRODUKT an den mit dem KÄUFER jeweils vereinbarten Ort. Die Lieferung erfolgt nach Wahl der VELUX ab Embrach und/oder Daillens auf Kosten des KÄUFERS. Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der PRODUKTE bei VELUX auf den KÄUFER über. Transportschäden sind vom KÄUFER ausschliesslich beim jeweiligen Transporteur geltend zu machen.
Wird die Lieferung der PRODUKTE aus Gründen, welche VELUX nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht (beispielsweise Annahmeverweigerung, Terminverschiebung o.Ä.), werden die PRODUKTE auf Rechnung und Gefahr des KÄUFERS eingelagert.
Der KÄUFER hat die gelieferten PRODUKTE nach Eintreffen am vereinbarten Lieferort unverzüglich zu prüfen und allfällige Beanstandungen unmittelbar auf dem Lieferschein schriftlich anzubringen. Unterlässt er dies, so gelten die gelieferten PRODUKTE als akzeptiert.

2.4. Gewährleistung

VELUX leistet dem KÄUFER Gewähr dafür, dass die gelieferten PRODUKTE zum Zeitpunkt des Versandes keine substantiellen Mängel in der Verarbeitung oder im Material aufweisen. Jede darüber hinausgehende Sachgewährleistung sowie jegliche Rechtsgewährleistung werden ausdrücklich ausgeschlossen. VELUX übernimmt insbesondere auch keine Gewähr für die Fehlerfreiheit, Qualität, Funktionalität oder Tauglichkeit eines PRODUKTS für einen bestimmten oder vorausgesetzten Gebrauch. Nicht als Mangel gelten insbesondere:

  • Entfärbung von Teilen, die bei gewöhnlichem Gebrauch unsichtbar sind;
  • Verfärbung und Verblassung ohne Rücksicht darauf, ob sie durch Sonneneinstrahlung/ Kondenswasser/sauren Regen/Salzspritzer oder sonstige Einflüsse mit korrodierender oder materialverändernder Wirkung verursacht worden sind;
  • sonstige äusserliche Veränderungen, z. B. hängendes Gewebe oder hängende Lamellenstoren, Veränderungen im Versiegelungsmaterial der Scheibe oder Kondenswasser an der Scheibe des Solarkollektors; 
  • Äste im Holz;
  • unvermeidbare und/oder voraussehbare Verminderung der Leistungsfähigkeit des PRODUKTS, einschliesslich technischer Werte/Spezifikationen, sowie übliche Abweichungen der Leistungsfähigkeit;
  • natürliche Variationen in den verwendeten Materialien, Schönheitsfehler einschliesslich Farbabweichungen, Schatten oder Abdrücke usw. im Glas, die den Ausblick nicht wesentlich mindern;
  • geänderter Dampfdiffusionswiderstand und geänderte Wärmeleitfähigkeit des PRODUKTS;
  • Veränderungen am PRODUKT durch Produktabänderungen oder unterlassene Wartung, insbesondere entgegen den Gebrauchs- oder Wartungsanleitungen von VELUX.

Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich nach Auftreten von Mängeln schriftlich geltend zu machen. VELUX kann in der Folge wahlweise entweder das betroffene Produkt an Ort und Stelle untersuchen oder aber verlangen, dass das Produkt auf Kosten des KÄUFERS an VELUX zurückgesandt wird. VELUX wird den Gewährleistungsanspruch prüfen und dem KÄUFER mitteilen, ob der geltend gemachte Anspruch unter die Gewährleistung fällt oder nicht.
Liegt ein Gewährleistungsfall vor, wird VELUX allfällige Mängel am PRODUKT nach eigenem Ermessen unentgeltlich beheben oder ersetzen. Ein Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag (Wandlung), auf Reduktion des Kaufpreises (Minderung) oder auf Ersatzvornahme ist ausgeschlossen.
Liegt kein Gewährleistungsfall vor, hat der KÄUFER sämtliche Kosten zu tragen, welche VELUX durch die Geltendmachung des nicht unter die Gewährleistung fallenden Anspruches entstanden sind. Dies beinhaltet insbesondere Transport, Montage und Arbeitskosten. VELUX übernimmt keine Gewähr, wenn ohne die schriftliche Zustimmung der VELUX Änderungen oder Reparaturen an den gelieferten PRODUKTEN vorgenommen werden. Gewährleistungsansprüche verjähren vorbehältlich einer expliziten anderen Regelung wie folgt: Dachfenster, Flachdach-Fenster sowie dazugehörige Einbau- und Installationsprodukte (nachfolgend "HAUPTPRODUKTE") nach Ablauf von zehn Jahren seit der Lieferung des HAUPTPRODUKTS an den KÄUFER.
Für alle weiteren Produkte, wie beispielsweise Sonnen- und Hitzeschutzprodukte, Solarkollektoren, SunTunnels (nachfolgend "ÜBRIGE PRODUKTE") verjährt der Gewährleistungsanspruch nach Ablauf von zwei Jahren seit der Lieferung des ÜBRIGEN PRODUKTES an den KÄUFER.
Dies gilt insbesondere auch für elektronische Geräte wie Antriebe, Fernbedienungen, Schnittstellen und für deren Betrieb notwendige weitere elektronische und elektrische Komponenten und Batterien (nachfolgend "ZUBEHÖR HAUPTPRODUKTE"), welche in HAUPTPRODUKTE integriert sind oder für den Betrieb der HAUPTPRODUKTE mitgeliefert werden. Für ZUBEHÖR HAUPTPRODUKTE gilt dieselbe Gewährleistung wie für ÜBRIGE PRODUKTE.
Für von VELUX reparierte PRODUKTE (nachfolgend "REPARIERTE PRODUKTE") läuft ab Lieferung des REPARIERTEN PRODUKTES eine neue Verjährungsfrist, jedoch nur für die reparierten Teile. Die neue Verjährungsfrist entspricht in ihrer Länge der alten Verjährungsfrist.
Für von VELUX ersetzte PRODUKTE (nachfolgend "ERSATZPRODUKTE") läuft ab Lieferung des ERSATZPRODUKTES eine neue Verjährungsfrist. Die neue Verjährungsfrist entspricht in ihrer Länge der alten Verjährungsfrist.

3. Rechnungsstellung, Preise und Vergütungen

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ermessen von VELUX im Voraus oder nach Lieferung der PRODUKTE.

Rechnungen von VELUX sind bis spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Abzüge von Rechnungsbeträgen dürfen nicht vorgenommen werden, es sei denn, es sei explizit etwas Anderes vereinbart. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig. Das Fälligkeitsdatum ist zugleich Verfalldatum. Werden Rechnungen nicht innerhalb der 30-tägigen Zahlungsfrist beglichen, ist ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von fünf Prozent (5%) pro Monat sowie die Bezahlung von Mahngebühren geschuldet, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung nötig wäre. VELUX behält sich die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens sowie den Vertragsrücktritt und die Geltendmachung von weiteren Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor. VELUX ist bei Zahlungsverzug des KÄUFERS berechtigt, das Inkasso auf Kosten des KÄUFERS durch einen Dritten besorgen zu lassen. Allfällige Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungseingang schriftlich anzubringen, andernfalls gelten Rechnungen als anerkannt. Die Zahlungen sind auch termingerecht zu leisten, wenn noch unwesentliche Teile eines gelieferten PRODUKTES, durch die der Gebrauch des PRODUKTES nicht verunmöglicht wird, fehlen oder Nacharbeiten erforderlich sind.

Sofern nicht explizit etwas Anderes vereinbart ist, erfolgt der Verkauf der PRODUKTE durch VELUX direkt zu den in der dem KÄUFER zugesandten Auftragsbestätigung aufgeführten Preisen und Vergütungen.
Alle Preise und Vergütungen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und rein netto, ab Embrach und/oder Daillens, in Schweizerfranken. Mehrwertsteuer und andere Abgaben gehen zu Lasten des KÄUFERS.
Versandkosten, Versicherungen, Verpackung und dgl. gehen zu Lasten des KÄUFERS, sofern nicht explizit etwas Anderes vereinbart ist. Dies gilt auch dann, wenn VELUX Gewährleistungs-, Reparatur- oder Wartungsarbeiten an PRODUKTEN ausführt.
Sollte sich die zugrunde liegende Ausgangslage während der Dauer des Vertrags massgeblich ändern oder sollen zusätzliche PRODUKTE geliefert oder zusätzliche Leistungen durch VELUX erbracht werden, kann VELUX feste Vergütungen anpassen. Alle von VELUX in Preislisten publizierten Preise sind für Händler gegenüber ihren Kunden unverbindliche Preisempfehlungen. Ein Händler ist in der Preisgestaltung gegenüber seinen Kunden vollkommen frei.

4. Haftung und Haftungsausschluss

VELUX haftet nur für durch VELUX absichtlich und grob fahrlässig verursachte direkte Schäden.

Jede weitere Haftung von VELUX ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet VELUX in keinem Fall für (i) indirekte Schäden, (ii) mittelbare Schäden, (iii) Folgeschäden, (iv) Mehraufwand (v) Ansprüche Dritter, (vi) entgangenen Gewinn oder nicht realisierte Einsparungen, (vii) Schäden aus verspäteter Lieferung, sowie für (viii) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von VELUX, sei dies vertraglich oder ausservertraglich.

VELUX haftet auch nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind, insbesondere Naturereignisse, Eis, Schnee, Feuer, Streik, Krieg, Terroranschläge und behördliche Anordnungen.

Des Weiteren haftet VELUX nicht für Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:



  • fehlerhafter Transport;
  • fehlerhafte Montage wie eine nicht der Montageanleitung bzw. der Einbauvorschriften oder (bei fehlender Anleitung/Vorschrift) nicht den Regeln des ordentlichen Handwerks entsprechende Montage oder eine Montage ausserhalb des empfohlenen Montageumfelds;
  • unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Benutzung des PRODUKTS;
  • unterlassene Wartung oder Abänderung des PRODUKTS;
  • nicht-berücksichtigen der örtlichen und geografischen Gegebenheiten (wie z.B. fachgerecht montierte Schneefangansen oder -rechen);
  • Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z. B. Stromversorgung).

5. Weitere Bestimmungen

5.1. Beizug von Dritten

VELUX ist berechtigt, Dritte zur Vertragserfüllung beizuziehen. VELUX steht für die Leistungen von beigezogenen Dritten gleich wie für eigene Leistungen ein.

5.2. Lieferfristen und Termine

VELUX ist stets bemüht, vereinbarte Lieferfristen und Termine einzuhalten. Wegen der Besonderheiten der PRODUKTE ist ein Liefertermin für die VELUX jedoch unverbindlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der KÄUFER ist nicht berechtigt, aufgrund von Verzögerungen Ansprüche irgendwelcher Art geltend zu machen und/oder Verzugsregeln anzurufen.

5.3. Pflichten des KÄUFERS

Der KÄUFER ist verpflichtet, alle Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen in Bezug auf die von VELUX zu liefernden PRODUKTE korrekt vorzunehmen. Insbesondere hat der KÄUFER die für die Lieferung von PRODUKTEN erforderlichen Informationen und Sachmittel rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und VELUX auf allfällige spezielle behördliche und andere Vorschriften und Richtlinien und Besonderheiten schriftlich aufmerksam zu machen. Ebenfalls hat der KÄUFER VELUX über spezielle funktionstechnische Anforderungen, die von branchenüblichen oder von VELUX abgegebenen Empfehlungen abweichen, schriftlich zu unterrichten. Der KÄUFER hat VELUX den erforderlichen Zutritt zu gewähren.

Der KÄUFER ist verpflichtet, allfällige Instruktionen von VELUX betreffend die Lieferung von PRODUKTEN zu befolgen.
Bei sämtlichen Reparaturen und Arbeiten, welche durch VELUX oder einen für VELUX handelnden Dritten ausgeführt werden, sei es im Rahmen der Gewährleistung oder ausserhalb, hat der KÄUFER Folgendes zu gewährleisten: Dachfenster müssen gut zugänglich sein (Möbelstücke zur Seite gerückt usw.) und die Griffleiste des Dachfensters darf sich in einer max. Höhe von 4 m ab Boden befinden. Bei Dachfenstern im Treppenhaus muss eine Leiter stellbar sein. Bei allen Reparaturen von aussen sind die SUVA-Vorschriften einzuhalten (Dachneigung max. 30°, Traufhöhe max. 3 m), andernfalls ist vom KÄUFER ein Gerüst oder eine Absturzsicherung zu stellen.

5.4. Eigentum und Immaterialgüterrecht

VELUX oder deren allfällige Lizenzgeber bleiben Inhaber sämtlicher Rechte an allen Produktebeschreibungen, Prospekten, Plänen, Dokumenten und Datenträgern, eingeschlossen Patent-, Urheber- oder andere Immaterialgüterrechte. Der KÄUFER anerkennt diese Rechte von VELUX bzw. deren Lizenzgebern.
VELUX bestätigt, dass die dem KÄUFER abgegebenen Produktbeschreibungen, Prospekte, Pläne, Dokumente und Datenträger nach bestem Wissen von VELUX keine Rechte Dritter verletzen. VELUX gibt aber keine Garantie dafür ab, dass die dem KÄUFER abgegebenen Produktebeschreibungen, Prospekte, Pläne, Dokumente und Datenträger keine Rechte Dritter verletzen.

5.5. Datenschutz

VELUX bearbeitet und übermittelt Informationen und Personendaten des KÄUFERS für die Abwicklung der Bestellung sowie die Abwicklung des Vertrags (z.B. Auslieferung, Abwicklung der Zahlungen, etc), zur Analyse der Benutzung des Online-Shops durch den KÄUFER, für die Durchführung einer Risikobewertung durch ein Drittunternehmen, zur Kundenbetreuung, zur Produktentwicklung und Wartung, zur Marktforschung sowie um den KÄUFER über unsere Produkte und Dienstleistungen fernmeldetechnisch (z.B. per E-Mail oder Fax) oder anderweitig zu informieren (z.B. per Briefpost) (Werbezwecke).

Sollte der KÄUFER keine Werbung mehr von VELUX wünschen, so kann er dies VELUX jederzeit wie folgt mitteilen info@velux.ch

Weitere Informationen zur Datenbearbeitung und zum Datenschutz finden sich in den Datenschutzbestimmungen, die ein integrierender Bestandteil dieser AGBs sind.

5.6. Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt

5.7. Anwendbares Recht und Gerichtstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem KÄUFER und VELUX unterstehen materiellem Schweizerischem Recht. Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen findet keine Anwendung.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von VELUX. Es steht VELUX jedoch frei, auch das zuständige Gericht am Sitz bzw. Wohnsitz des KÄUFERS anzurufen.

Kontakt

VELUX Schweiz AG 
Bahnhofstrasse 40
4663 Aarburg

Tel.: 062 289 44 45
E-Mail: info@velux.ch

Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 8:00 - 12:00, 13:00 -16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00, 13:00 - 16:00 Uhr